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Die bereits 1925 von Dr. Kurt Ross gegründete und heute in dritter Generation geführte Anwaltspraxis Dr. Ross & Partner bietet dem Mandanten alle juristischen Dienstleistungen, die er von einer modernen Kanzlei erwarten kann.
Dabei liegt unser Schwerpunkt auf dem Gebiet des Verkehrs-, Schadenersatz- und Versicherungsrechts. Durch Vertragsanwälte gehört die Praxis der ADAC-Syndikusorganisation seit deren Gründung in den 20er Jahren an. Die Anwälte sind Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins.
Auch die Mitwirkung an der Fachzeitschrift „Straßenverkehrsrecht“ und am Kommentar Kramer zur „Straßenverkehrsordnung“ unterstreicht die verkehrsrechtliche Kompetenz der Praxis im Zivil-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsrecht.
Weitere besondere Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Arbeitsrecht, Arztrecht, Reiserecht, Familienrecht, Mietrecht und Sportrecht, für das ebenfalls eine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht des Deutschen Anwaltsvereins besteht. Darüber hinaus verweisen wir auf die Übersicht „Rechtsgebiete“.
Unser besonderes Anliegen ist die fachlich kompetente und zügige Bearbeitung der uns anvertrauten Mandate.